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AGB`S DE CONTI SERVICES AG

Conti Services AG, Seestrasse 29, 8702 Zollikon

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Kundeninformationen

Alle Kunden sind verpflichtet, Ihre Daten korrekt und vollständig auszufüllen. Dies beinhaltet folgendes:

  • Vollständiger Name (mit einer Kopie des Reisepasses oder Personalausweis) oder Firmenname und dessen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer
  • Adresse
  • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und Telefonnummer

§2 Zahlung

Alle Kunden sind verpflichtet den vollen Preis inkl. MwSt. und ggf. Kaution vor Buchungsbeginn zu zahlen. Bei Monatszahlungen ist der Betrag bis zum 1. des Monats geschuldet. Der Schlüssel zum Zimmer wird erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt.

§3 Kreditkartenzahlungen & Bargeld

Das Hotel Conti akzeptiert folgende Kreditkarten: Visa, Mastercard, Maestro. Es können Autorisierungen der Kreditkarten vorgenommen werden. Barzahlungen sind nicht möglich.

§4 Nebenkosten

Strom, Wasser und Heizung, Wi-Fi,TV-Gebühren sind im Preis inklusive.

§5 Mehrwertsteuer

Die aktuellen Steuersätze sind: 3,7% für die Schweiz

§6 Stornierung der Buchung

Eine Stornierung einer Buchung ist nur in folgenden Fällen möglich:

  • Buchungen ab 30 Tage Aufenthalt können bis 30 Tage vor Buchungsbeginn ohne zusätzliche Kosten storniert. Danach wird 50% des Gesamtbetrages verrechnet.
  • Buchungen mit einem Aufenthalt von 14 bis 30 Tage können bis 14 Tage vor Buchungsbeginn ohne zusätzliche Kosten storniert. Danach wird der Buchungsbetrag in Rechnung gestellt.
  • Bei Buchungen mit einem Aufenthalt von 1 bis 14 Tage wird die Buchung bis zum Vortag der Anreise ohne zusätzliche Kosten storniert. Danach wird der Buchungsbetrag in Rechnung gestellt. z.B. Anreise am 10. Stornierung bis am 8. um 24.00 Uhr möglich.

§7 Kündigung des Gastvertrages

Der Kunde ist verpflichtet, die Kündigung schriftlicher Form (Brief oder E-Mail) zu versenden.

Die Kündigungsfrist bei unbefristetem Aufenthalt beträgt 1 Monat auf Ende jedes Kalendermonats. Das Hotel kann ohne Angaben von Gründen mit einwöchiger Kündigungsfrist dem Kunde künden. Bei Gewerblichen Tätigkeiten oder störendem Verhalten des Gastes, wird das Hotel den Kunde sofort den Zutritt in das Gebäude verweigern.

§8 Kaution

Das Hotel hat das Recht eine Kaution zu verlangen. Die Kaution wird innerhalb von drei Wochen nach der Abreise zurückerstattet, sofern das Zimmer in einem zufriedenstellenden Zustand zurückgegeben wird und keine offenen Rechnungen zu begleichen sind.

§9 Zusatzpersonen

Zusatzpersonen, welche im den Zimmer übernachten, müssen beim Hotel gemeldet werden und eine Gebühr von CHF 30.- plus die City Tax bezahlen. Unbefugte haben keine Aufenthaltserlaubnis.

§10 Bilder

Obwohl das Hotel Conti viel Wert darauflegt, jedes Zimmer genau darzustellen, können die tatsächlichen Zimmer von den auf den Bildern der Website gezeigten abweichen.

§11 Zugangsrecht

Das Hotel behält sich das Recht vor, jedes Zimmer für die Reinigung, im Falle von Reparaturen, Wartungsarbeiten sowie technischen Überprüfungen zu betreten.

§12 Zimmerbezug

Der Einzug hat zwischen 14.00 Uhr und 21.00 Uhr des Anreisetages zu erfolgen.

§13 Verlassen des Zimmers

Das Zimmer muss am Abreisetag bis spätestens um 10.00 Uhr verlassen werden. Verzögerungen bei der Räumung des Zimmers können zu einer zusätzlichen Gebühr für verspätete Abreise führen.

§14 Reinigung

Die wöchentliche Reinigung beinhaltet die Reinigung des Zimmerboden, und des Badezimmers, Bettwäsche und Badwäsche wird gewaschen und gestellt. Die Reinigung findet zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr statt.

§15 Endreinigung

Die Endreinigung CHF 149.- sind nicht Bestandteil der Nebenkosten und werden zusätzlich verrechnet. Sollte das Zimmer aufgrund übermässiger Unordnung einen zusätzlichen Reinigungsaufwand erfordern, wird dem Kunde ein Zuschlag berechnet.

§16 Inventar

Alle Kunden sind verpflichtet, die Inventarliste zu überprüfen. Sollten innerhalb von drei Werktagen nach dem Check-in keine Mängel, Abweichungen oder Schäden gemeldet werden, geht das Hotel aus, dass die Inventarliste korrekt ist.

§17 Haftung

Das Hotel ist nicht verantwortlich für Schäden, Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen, einschliesslich der Fahrzeuge der Kunden.

§18 Nutzung und gewerbliches Verbot

Jede Nutzung des Zimmers für gewerbliche oder geschäftliche Zwecke ist strengstens untersagt.

§19 Brandmeldung & Feuerwehr

Wird der Feueralarm durch Verschulden des Kundes unnötig ausgelöst, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die Kosten der Feuerwehr und/oder der polizeilichen Intervention in Rechnung zu stellen.

Das Kochen nach 22.00 Uhr bis 06.30 Uhr ist untersagt. Wird der Feueralarm wegen der Benützung der Kochnische in der Nacht ausgelöst, werden dem Kunde die Kosten für den Feuerwehreinsatz von CHF 1500.- in Rechnung gestellt.

§20 Rauchverbot

Bitte beachten Sie, dass das Rauchen im Gebäude nicht erlaubt ist. Die Nichteinhaltung dieser Regel führt zu einer Strafgebühr und im Extremfall kann der Schaden, der im Zimmer durch Rauch entsteht, mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

§21 Besitz von Drogen oder Schusswaffen

Der Konsum von Drogen und der Besitz von Schusswaffen oder anderen Waffen auf dem Gelände des Vermieters ist strengstens verboten. Die Nichteinhaltung dieser Regel führt zur sofortigen Ausweisung des Kundes und zur Benachrichtigung der örtlichen Behörden.

§22 Haustiere

Haustiere sind nicht erlaubt.

§23 Internetnutzung

Das Hotel ist nicht verantwortlich für Schäden wie Spam, Viren oder Spionagesoftware, die durch Nutzung des Netzwerkes entstehen.

§24 Kameraüberwachung

Die Kameraüberwachung wird zur Sicherheit des Gebäudes und zur persönlichen Sicherheit jedes einzelnen Kundes eingesetzt. Gemäss den datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden die Aufzeichnungen nur im Falle eines Strafverfahrens an die Behörden übergeben.

§25 Hausordnung

Der Kunde hat sich stets an die im Gebäude angebrachte Hausordnung zu halten.

§26 Safeschlüssel

Bei Verlust des Safeschlüssel werden 450.- in Rechnung gestellt

§27 Rücktritt des Hotels

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist
  • ein Verstoss gegen Hausordnung oder Ruhestörung.

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